Information: Software-Patente unter der Lupe [3]
Zur Zeit sind in Europa, anders als in den USA oder Japan, Patente auf Programme,
gedankliche Tätigkeiten und Geschäftsmethoden nicht zulässig.
Doch dies soll sich nach dem Willen der Europäischen Kommission (CEC)
[1]
und des Europäischen Patentamtes (EPA)
[2]
bald ändern. Es wurde 2002 ein Richtlinien-Entwurf
[3]
eingereicht, der vorgibt die rechtliche Lage klären zu wollen, indem Software-Patente oder
Geschäftsmethoden von der Patentierung sicher ausgeschlossen werden. Eine Analyse der
Formulierungen ergibt jedoch, dass dies nicht der Fall ist.
Der Entwurf wurde in Folge mehrfach abgeändert und es entspann sich ein jahrelanger
Streit um die Details der Richtlinie.
Das EU-Parlament hatte am 23. September 2003 zu dem Vorschlag der Kommision vom Februar 2002
Stellung bezogen und eine Reihe von Änderungen vorgenommen, die die Patentierbarkeit von Software
wesentlich einschränkten.
Die Änderungen wurden vom Ministerrat aber wieder verworfen, und am 18. Mai 2004 hat er den
sogenannten "gemeinsamen Standpunkt" mit dem wortgewaltigen Namen "Vorschlag für eine
Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Patentierbarkeit
computerimplementierter Erfindungen"
[4]
verabschiedet.
Dieser "gemeinsame Standpunkt" wurde aber noch nicht offiziell bestätigt. In den ersten
Monaten in 2005 wurde wiederholt versucht den Punkt ohne Diskussion "durchzuwinken" (z.B. im Agrar-
und Fischerei-Rat!!!). Dies scheiterte glücklicherweise zweimal wegen der mutigen Intervention Polens.
Um die festgefahrenen Standpunkte aufzulösen hat das EU-Parlament einen Antrag auf Neustart
des Verfahrens gestellt. Dieser wurde aber von der EU-Kommission abgelehnt. Eine Entscheidung, die
nicht nur das EU-Parlament brüskiert. Man spricht mittlerweilse sogar schon von einem
"Streit der EU-Institutionen"
[5]
.
Breite Ablehnung hat sich auch in den nationalen Parlamenten Deutschlands, Spanien und der
Niederlande formiert. Es wurden parteiübergreifende Beschlüsse gefasst, die die jeweiligen
Regierungen zu entsprechendem Handeln gegen die EU-Richtlinie auffordern.
Zweck dieser Texte ist es nun die versteckten Hintertüren und die fadenscheinigen Argumente
der EU-Richtlinie in der Form des Entwurfes des EU-Ministerrates vom 18.05.2004
[4]
aufzuzeigen.
Artikel 2: Begriffsbestimmungen
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Artikel 4a: Ausschluss von der Patentierbarkeit
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Artikel 5: Form des Patentanspruchs
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[1] http://europa.eu.int/comm/internal_market/de/indprop/comp/02-277.htm
[2] http://www.european-patent-office.org
[3] http://europa.eu.int/comm/internal_market/en/indprop/comp/com02-92de.pdf
[4] http://register.consilium.eu.int/pdf/de/04/st09/st09713.de04.pdf
[5] http://derstandard.at/?url=/?id=1973318
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